Tierquälerei und Sachbeschädigung ergänzen sich durch diese Vorschrift. Es sind stets die individuellen Umstände sowie weitere Strafzumessungskriterien wie etwaige Vorstrafen entscheidend, wenn für die Sachbeschädigung ein konkretes Strafmaß festgesetzt wird.
Diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt: Sie haben sich nach Ihrer Schilderung einer Sachbeschädigung, strafbar gemäß § 303 StGB (Strafgesetzbuch), schuldig gemacht. vielen Dank für Ihre Anfrage! 30 TS sind schon vertretbar bei dem Schaden. Sachbeschädigung, § 303 StGB: (geringer Schaden) 5-20 Tagessätze Was noch als geringwertig anzusehen ist, wird unterschiedlich beurteilt (häufig bis ca. Gemeinschädliche Sachbeschädigung: Hierbei stellt der Tatgegenstand kein individuelles Eigentum dar, sondern ein öffentliches, wie z. Sachbeschädigung ist ein Vergehen, ... Den Grundtatbestand der Sachbeschädigung regelt in Deutschland StGB, der wie folgt lautet: (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. B. Naturdenkmäler oder Objekte in öffentlichen Ausstellungen. In Deutschland gibt es neben der Freiheitsstrafe auch die Geldstrafe. Alle Angaben sind als Erfahrungswerte zu verstehen, die im Einzelfall auch erheblich variieren können, insbesondere nach dem Maß der Schuld, von Richter zu Richter, von Gericht zu Gericht, von Bundesland zu Bundesland. AW: (Sachbeschädigung) Tagessatz und Geldstrafe zu hoch?
Prinzipiell sieht das Strafmaß der Sachbeschädigung laut § 303 StGB, egal ob an einem Kfz oder einer anderen fremden Sache, entweder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wie hoch diese ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Wie wird eine Geldstrafe berechnet und warum sind die Tagessätze bei der Geldstrafe verschieden hoch?
50 Euro). die Staatsanwaltschaft nachweisen. Diesen müsste ggf. Der Schadensumfang, die Vorstrafen und das Ausdrücken von Bedauern sind Umstände, die sich auf das Strafmaß auswirken: Einfache Sachbeschädigung, Datenveränderung und Computersabotage wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Strafmaß für diese Art von Sachbeschädigung beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe (§ 304 StGB). Für Tiere gelten bei Sachbeschädigung zusätzlich noch die Vorschriften des § 17 Tierschutzgesetzes.Demnach wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Diese sieht als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Wie der Name schon sagt, wird damit eine Tat nicht durch die Entziehung der Freiheit, sondern durch die Pflicht zur Zahlung eines Geldbetrags bestraft.