Bitte wählen Sie die für Sie richtige aus: Studierende Wenn Sie an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind … Die Rückmeldung erfolgt automatisch nach Eingang der Zahlung an der Fachhochschule Bielefeld. Sobald die Zahlung des Gasthörerbeitrags auf dem o.g. diese nicht beantragt haben, werden die Studierendenausweise kurz vor Semesterbeginn versendet. Gehen Sie dazu auf die Seite https://campus.uni-bielefeld.de. Uni für Alle Informationen für Geflüchtete Niedersachsen-Technikum Frühstudium Leben in Osnabrück Freizeittipps Wohnen ... Für Ihre Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich - eine gesonderte Aufforderung oder Erinnerung erhalten Sie nicht. Unter HohCampus finden Sie den Semesterbeitrag für das entsprechende Semester. Wer keine Rückmeldung durchführt, wird mit Ablauf des Semesters exmatrikuliert. Konto verbucht ist, können Sie Ihre Gasthörerbescheinigung im Portal der Universität Bielefeld einsehen und selbst ausdrucken. Rückmeldung Studierende, die nach Ablauf eines Semesters das Studium im Folgesemester an unserer Hochschule fortsetzen möchten, müssen sich innerhalb einer vorgeschrieben Frist durch Zahlung des Semesterbeitrages zurückmelden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Rückmeldung bis Ende Februar 2020 vorzunehmen. Wer keine Rückmeldung durchführt, wird mit Ablauf des Semesters exmatrikuliert. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, werden Sie gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Hochschulgesetzes exmatrikuliert. Ab diesem Zeitpunkt kann die FHCard in den entsprechenden Automaten neu validiert werden. Sobald Sie zurückgemeldet sind, können Sie an den Validierungsautomaten die Gültigkeit Ihres Studienausweises verlängern. Die Rückmeldung wird durch Zahlung des Semesterbeitrags beantragt. Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte Zahlung der erforderlichen Beiträge und Gebühren. Für Studierende, die keine FHCard besitzen bzw. Rückmeldung Allgemeine Hinweise. Anmeldung am eKVV Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Anmeldung am eKVV. Eine Rückmeldung ist in diesen Fällen nur möglich, wenn die Frist für die Erbringung der Prüfungsleistungen durch den Prüfungsausschuss/die Prüfungsausschüsse verlängert wurde und die Bescheinigung der Verlängerung im Studierendensekretariat vorgelegt wird. Die Rückmeldefrist endet am 15.04.2020. Die Anmeldung zum Weiterstudium (Rückmeldung) für das Sommersemester 2020 erfolgt vom 20.01.2020 bis 21.02.2020. Wichtig: Die für Sie geltende Beitragshöhe sowie Ihren persönlichen Verwendungszweck finden Sie in CAMPUSonline unter "Semesterbeitragsstatus".