Die Gesundheitsdirektion informiert über die aktuelle Situation betreffend des Coronavirus im Kanton Zürich.

Der Grundzonenplan kann mit folgenden Plänen gemäss Art 10.Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP) ergänzt werden: a. Kernzonen und Weiler (EP 1), b. Quartiererhaltungszonen (EP 2), c. Zentrumszonen (EP 3), d. Wald- oder Gewässerabstandslinien (EP 4), e. Baulinienpläne (EP 5), f. Hochhäuser (EP 6), g. . Im Kanton Zürich wird unterschieden zwischen Flä-chen, die aufgrund der agronomischen Standortqua-lität als FFF geeignet sind und solchen, die dazu nur bedingt geeignet sind. Der Plan weist diejenigen Flächen einer Zone zu, welche sich für die landwirtschaftliche Nutzung eignen oder die im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt werden sollen (Landwirtschafts-zone) bzw. Die Ablage ist wie folgt organisiert: _ZH_Master_.ili: Dies ist das Master-Modell in Interlis2. Category News & Politics; Show more … Aussicht

die nach den entsprechenden Richtplänen überwiegend der Erholung der Bevölkerung dienen oder ein Objekt des Natur- und Heimatschutzes bewahren sollen (Freihaltezone).

Nutzungsplanung; Nutzungsplanung. OGD ZH WFS WFS für Open-Government-Data des Kantons Zürich GIS-ZH Geodaten WFS 2.0.0 none none Geoinformation Kanton Zürich gis@bd.zh.ch Helpdesk +41 43 259 27 30 Stampfenbachstrasse 12 Zürich ZH 8090 Schweiz gis@bd.zh.ch 2.0.0 1.1.0 1.0.0 text/xml ServiceIdentification ServiceProvider OperationsMetadata FeatureTypeList Filter_Capabilities application/gml+xml; version=3.2 text/xml; … Landwirtschaftszonen Die bundesrechtlichen Regelungen betreffend die Landwirtschaftszone finden sich auf Gesetzesstufe in Art. Die Modelle sind nach Themen (Nutzungsplanung, Abstandslinien, Grundwasser, Gewässerraum) aufgegliedert. Die räumliche Zuweisung einzelner Zonen erfolgt sodann … Dieses Vorgehen wurde vom Bundesamt für Raumentwicklung genehmigt. Ergänzungspläne.
Dies sind die Interlis Datenmodelle, welche im ÖREB-Kataster des Kantons Zürich verwendet werden. gemäss PBG fünf Zonentypen: Bauzonen, Landwirtschaftszonen, Freihaltezonen, Erholungszonen sowie die Reservezonen. Die natürliche Lebensgrundlage Boden muss haushälterisch genutzt und mit geeigneten Massnahmen geschützt werden. Der kantonale Richtplan bildet das zentrale Instrument zur Steuerung der nachhaltigen räumlichen Entwicklung des Lebensraums und somit auch des Bodens. 16 und 16a RPG.

Diese legen die zulässigen Nutzweisen fest. Der Kanton Zürich kennt bspw. Letztere werden flächenmässig zur Hälfte an den zu sichernden Kantonsanteil ange-rechnet.