In dem folgenden Beispiel gibt es schon drei Abrechnungen (Juli, August und September 2019). Die Steuern entrichtet der Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt, die Sozialversicherungsbeiträge führt er an die zuständige Krankenkasse ab. Haben Sie einen Fehler gefunden, so schreiben Sie Ihrem Arbeitgeber einen Brief, in dem Sie den Fehler erläutern.

Bei der Rückforderung der Gehaltsüberzahlungen kommt es oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Bei einer nachträglichen Korrektur sind für beide Bereiche unterschiedliche Regelungen zu beachten. Zuerst sollten Sie Ihre Lohnabrechnung immer genau prüfen, um herauszufinden, ob sie tatsächlich falsch ist. Die Korrektur eines fehlerhaften Lohnsteuerabzugs darf nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich nicht mehr erfolgen. Auch einem gewissenhaften Arbeitgeber kann es passieren, dass er einem Angestellten zu viel Lohn auszahlt. Schließlich wird wohl kaum ein Arbeitnehmer drei Jahre lang abwarten, wenn er keine oder eine falsche Lohnabrechnung bekommen oder zu wenig Geld erhalten hat. Wenn Sie nach Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Vergangenheit einen zu hohen geldwerten Vorteil angesetzt und diesen sowohl der Lohnversteuerung als auch der Verbeitragung zur Sozialversicherung unterworfen haben, müssen Sie als Arbeitgeber zunächst die Frage klären, ob Sie im Rahmen Ihrer Arbeitgeberpflichten überhaupt zur Korrektur „unrichtiger“ … Bei der Entgeltabrechnung behält der Arbeitgeber die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitnehmer zu tragen hat, ein. In der Praxis können vielmehr die sogenannten Ausschlussfristen zum Stolperstein werden. Diese entrichtet der Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt und die zuständige Krankenkasse. Bei der Entgeltabrechnung behält der Arbeitgeber vom Entgelt des Arbeitnehmers Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ein.


Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat. Beschwerde gegen die falsche Lohnabrechnung stellen. Sei es durch eine falsche Lohnabrechnung des Arbeitgebers oder durch falsche Angaben des Arbeitnehmers. Im Menü 'Mitarbeiter' und im Menü 'Lohnabrechnung' finden Sie auf jeder einzelnen Unterseite die Schaltfläche 'Korrektur'. Um diese anklicken zu können, müssen Sie mindestens eine Lohnabrechnung für Ihren Mitarbeiter durchgeführt haben. In sehr vielen Arbeitsverträgen sind Ausschlussklauseln enthalten.