Nach dem Steiermärkischen Baugesetz ist die Errichtung von Schwimmbecken mit einem Rauminhalt von mehr als 100 m³ bewilligungspflichtig. Daher ist eine private Befüllung von Pools mittels Hydranten nicht mehr gestattet. Sie besitzen einen sehr großen Pool oder eine gewerbliche Anlage mit über 100 m3? Eine Poolbefüllung mittels Gartenschlauch ist natürlich weiterhin möglich. Infoschreiben Poolbefüllung.

Bitte nehmen sie mit unserer Abteilung „Indirekteinleiter“ Kontakt auf – am besten per E-Mail an indirekteinleiter(at)holding-graz.at. Das Grazer Pool Service kommt zu Ihnen nach Hause und befüllt Ihren Pool. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu nicht koordinierten Wasserentnahmen für Poolbefüllungen aus Grazer Hydranten.