Die SL entscheidet über den Sonderurlaub, wenn wichtige persönliche Gründe vorliegen. Auch für den Tag vor der Hochzeit hat der Arbeitgeber eine etwaige Arbeitseinteilung so rechtzeitig vorzunehmen, dass der Arbeitnehmer nicht befürchten muss, seine eigene Hochzeit zu versäumen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2010, Az. Am Tag seiner eigenen Hochzeit hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub. Durch die Änderung der Sonderurlaubsverordnung gibt es nicht einmal mehr für die Hochzeit Sonderurlaub. Es ist zu unterscheiden zwischen: – persönlichen Gründen, … : 3 Sa 265/10).