Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in der EU hat, unterliegt es je nach Land des Geschäftspartners und je nachdem, ob Sie mit Waren oder Dienstleistungen handeln, unterschiedlichen Mehrwertsteuerpflichten.. Wenn Sie zum Beispiel Waren an ein in einem anderen EU-Land tätiges Unternehmen mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer verkaufen, brauchen Sie dafür keine Mehrwertsteuer … Die italienische Mehrwertsteuer muß also auf der Basis des Katalogpreises abzüglich der deutschen Mehrwertsteuer berechnet werden. Der Unternehmer, der die Leistung erbringt, bucht seinen Umsatz dann auf das Konto "Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet" 8336 (SKR 03) …

Aus diesem Grund sollte sich ein Exporteur nicht nur mit dem Schweizer Mehrwertsteuergesetz, sondern auch mit den steuerlichen Bestimmungen in der EU auseinander-setzen.

Sie zahlen die Mehrwertsteuer dort, wo Sie einkaufen. In Ihrem Fall hat das Versandunternehmen offensichtlich die italienische Mehrwertsteuer einfach auf den Gesamtkatalogpreis aufgeschlagen und damit den Preis Ihrer Polstermöbel in aller Stille um 19 Prozent erhöht. Bei grenzüberschreitenden Geschäften oder Transaktionen innerhalb der EU stellt sich immer wieder die Frage nach der korrekten Abwicklung der Mehrwertsteuer. Damit das Reverse-Charge-Verfahren innerhalb der EU funktioniert und nicht unterlaufen werden kann, müssen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen an EU-Unternehmer zusammenfassende Meldungen abgeben werden (siehe Punkt 9). Mehrwertsteuer wird in der gesamten EU erhoben, wobei jedoch jedes EU-Land seine eigenen Sätze festlegt.

Der nachstehenden Tabelle können Sie die Mehrwertsteuersätze in den einzelnen Ländern entnehmen.

Wenn Sie als Privatperson in der EU einkaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer nur einmal zahlen, nämlich in dem Land, in dem Sie den Kauf tätigen.. Alle Waren, die Sie in einem anderen EU-Land gekauft haben, können Sie in Ihr Wohnsitzland einführen, ohne an der Grenze anhalten oder eine Zollanmeldung abgeben zu müssen. Die Angaben sind jedoch unverbindlich, daher wird empfohlen, die jeweils aktuellen Steuersätze bei der zuständigen Steuerbehörde zu erfragen. Innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren, sodass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet und nicht der Unternehmer, der die Leistung erbracht hat. Allgemeine Hinweise zur Anwendung einzelner Steuersätze in den Mitgliedstaaten der EU finden Sie in der Veröffentlichung der Europäischen Kommission " Die Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union " mit Stand vom 1.