Tatsächliche Verständigung / Auswirkungen auf das Steuerstrafverfahren / § 88 AO Möglich sind im Steuerstrafverfahren Verständigungen im Rahmen der Steuerveranlagung und im Rahmen des Steuerstrafverfahrens.

des § 88 der Abgabenordnung (AO) einvernehmlich festzulegen (BFH-Urteil vom 28. 1 S. 1 AO). AO-StB 2001, 236, befindet: „Die tatsächliche Verständigung ist längst ein gebräuchliches Instrument zur Beile-gung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Steuerbürger und Finanzverwaltung geworden.“ Sie sei, so ders., Die tatsächliche Verständigung, S. 5, „…seit langem gebräuchlich und zu einem festen Bestandteil der Steuerverfah- Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 15.04.2019 ihre im Schreiben vom 30.07.2008 veröffentlichte Verwaltungsanweisung zur tatsächlichen Verständigung ergänzt. AEAO zu § 88 AO Nr. Grundsätzlich haben die Finanzbehörden den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 88 Abs. BEZUG.


OFD-Hannover 8.1.2008 (S 0223 - 19 - StO 143) - Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt; OFD Hannover 27.4.1998 (S 0223) - § 88 AO Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrundeliegenden Sachverhalt 1 zu § 88 AO) möglich. Auf Grund des Legalitätsprinzips ( § 85 AO) ist das Finanzamt generell verpflichtet, die Steuern auf Grund geltender Gesetze festzusetzen und zu erheben.Insbesondere muss es sicherstellen, dass die Steuern weder verkürzt (zu niedrig) noch zu Unrecht (zu hoch) festgesetzt und erhoben werden. Auf § 88 AO verweisen folgende Vorschriften: Abgabenordnung (AO) Allgemeine Verfahrensvorschriften Verfahrensgrundsätze Fristen, Termine, Wiedereinsetzung § 109 (Verlängerung von Fristen) Rechts- …
Umsetzung dieser Verpflichtung sind sie weitgehend frei (§ 88 Abs. TOP 7 der Sitzung AO I/2019; GZ.

In der Ausgestaltung bzw. Derartige Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde werden als tatsächliche Verständigung bezeichnet. DOKangeben) Zweck der tatsächlichen Verständigung ist es, zu jedem Zeitpunkt des Besteuerungsverfahrens hinsichtlich bestimmter Sachverhalte, deren Klärung schwierig, aber zur Festsetzung der Steuer notwendig ist, den möglichst zutreffenden Besteuerungssachverhalt i.S. Allgemeines Bei aufwendigen Ermittlungen ist eine tatsächliche Verständigung zulässig. 1). Juli 2008 - IV A 3 - S 0223/07/10002 - BStBl I S. 831 . Die tatsächliche Verständigung kommt insbes. Juli 2008 - IV A 3 - S 0223/07/10002 - ... Nr. Bei aufwendigen Ermittlungen ist eine tatsächliche Verständigung zulässig.

2). Allein die Kompliziertheit eines Sachverhalts begründet für sich noch nicht die Annahme einer erschwerten Sachverhaltsermittlung. DOK . Baum, Tatsächliche Verständigung über den zugrunde liegenden Sachverhalt – Anmerkungen zum BMF-Schreiben v. 30.7.2008 (BStBl 2008 I S. 831), NWB 47/2008 S. 4385 Formulare: Abgabenordnung; § 88 AO Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrundeliegenden Sachverhalt, … Mit einer „tatsächliche Verständigung“ kann zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen eine Vereinbarung über schwer zu klärende Sachverhalte getroffen werden. 1 S. 1 AO). Die Tatsache, dass ein Sachverhalt verworren oder schwer verständlich erscheint, schafft für sich genommen aber noch keinen Bedarf für den Abschluss einer TV.

Hier kann eine sog. von RA Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Berlin. Tatsächliche Verständigung - Beteiligung des für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträgers; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 30. Die Finanzverwaltung hat in diesem Schreiben klargestellt, dass eine tatsächliche Verständigung nur durch den gesetzlich zuständigen Amtsträger und nicht durch einen Vertreter wirksam …