Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen muss innerhalb der im Bescheid genannten Frist (Online-Bescheid) der Antrag auf Umschreibung bzw. Auch für zulassungsfreie 1-Fach-Bachelor oder vollständig zulassungsfreie Kombi-Bachelor müssen Sie sich zunächst im Bewerbungs- und Statusportal bewerben. Umschreibung. Hierbei wird dann vermerkt, dass der Studienplatz angenommen wird. 15.11. reserviert. die Einschreibungsunterlagen beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Der Studienplatz ist dadurch bis zum 15.05. bzw. Einschreibung/Umschreibung für zulassungsfreie 1-Fach-Bachelor oder vollständig zulassungsfreie Kombi-Bachelor Zunächst erfolgt die Registrierung (zurzeit nicht möglich).