Das folgende Flyout können Sie mit der Tastatur bedienen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie uns bereits kennen. Baulinien, den Strassenabstand, den Sondergebrauch, das Landwirt-schafts- und Forstwesen sowie über den Strassenverkehr. 80 SG Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwal-tung Belp, Güterstrasse 13, 3123 Belp ... 10, 8045 Zürich Bauvorhaben: Ersatzneubau und In- Der Straßenabstand bezeichnet den Abstand von Gebäuden und Einfriedungen zu Verkehrswegen.. KANTON BERN Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern (BSM) ... ten Strassenabstand Art. In der Schweiz wurde teils eine eigene Straßenabstandsverordnung erlassen, etwa die Verordnung über den Abstand von Mauern, Einfriedungen und Pflanzen von Straßen. 1 Der Strassenkörper umfasst de n Ober- und Unterbau sowie Begriffe die weitern nach der Strassengesetzgebung für den Bau und Betrieb der Strasse erforderlichen Bestandteile. Kleine Anlagen dürfen mit Bewilligung der Gemeindebehörde bis an die Strassen- oder Weggrenze gestellt werden, soweit die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigt wird und keine an-deren öffentlichen Interessen entgegenstehen (§ 45 StrWG). und anderer Kantone; c. die verlangte Mithilfe bei nachgeordneten Planungen. Für unbewohnte Kleinbauten gilt ein Strassenabstand von mindestens der Hälfte der Gebäude-höhe. Wir gestalten das Gesicht des Kantons Zürich massgeblich mit und haben dabei immer nur … Und wenn es um Energieversorgung, Umweltschutz und Denkmalpflege geht, sind wir ebenfalls zuständig. Per Mausklick können über 100 Karten zu spezifischen Themen des Kantons Zürich dargestellt werden. 1 Die Gemeinden schliessen sich zur Mitwirkung an der überkommunalen Planung zu Zweckverbänden zusammen. Der Kanton Zürich nach Organisation; Themen A-Z; Formulare & Merkblätter So muss eine Hecke im Kanton Zürich mindestens 60 cm von der Nachbargrenze entfernt sein und darf dabei nicht höher sein als 120 cm. Vereinfachungen und Modernisierungen . Ist sie höher, muss der Abstand zur Grenze mindestens die halbe Höhe betragen. Öffentliche Oberflächengewässer (offene und eingedolte) sind besonders geschützt. Entlang von Fliessgewässern ist beidseitig ein Uferbereich in der Breite der Gerinnesohle zuzüglich acht Meter, jedoch höchstens zwanzig Meter, von Bauten und Anlagen freizuhalten (weitere Informationen dazu unter: Gewässerraum) Näher am Gewässer dürfen keine neuen Bauten oder Anlagen erstellt werden.

Sobald alle Einspracheverhandlungen geführt sind, kann der Gemeinderat über die Einsprachen entscheiden und den Zonenplan, das Baureglement, die Sondernutzungspläne und den Strassenplan dem Kanton zur Genehmigung einreichen. Denn wir sind überall, wo es im Kanton Zürich Strassen, Flüsse, Seen und Wälder gibt, wo wilde Tiere leben oder wo Landwirtschaft betrieben wird. § 2.