1 S. 1 AO). Die Tatsache, dass ein Sachverhalt verworren oder schwer verständlich erscheint, schafft für sich genommen aber noch keinen Bedarf für den Abschluss einer TV. Auf Grund des Legalitätsprinzips (§ 85 AO) ist das Finanzamt generell verpflichtet, die Steuern auf Grund geltender Gesetze festzusetzen und zu erheben. Auf § 88 AO verweisen folgende Vorschriften: Abgabenordnung (AO) Allgemeine Verfahrensvorschriften Verfahrensgrundsätze Fristen, Termine, Wiedereinsetzung § 109 (Verlängerung von Fristen) Rechts- … Grundsätzlich haben die Finanzbehörden den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§ 88 Abs. DOK . TOP 7 der Sitzung AO I/2019; GZ. Umsetzung dieser Verpflichtung sind sie weitgehend frei (§ 88 Abs. 1 S. 1 AO). AO-StB 2001, 236, befindet: „Die tatsächliche Verständigung ist längst ein gebräuchliches Instrument zur Beile-gung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Steuerbürger und Finanzverwaltung geworden.“ Sie sei, so ders., Die tatsächliche Verständigung, S. 5, „…seit langem gebräuchlich und zu einem festen Bestandteil der Steuerverfah-
2019/0319434 (bei Antwort bitte GZ und . Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt BMF-Schreiben vom 30. Hier kann eine sog. Bei aufwendigen Ermittlungen ist eine tatsächliche Verständigung zulässig.
Juli 2008 - IV A 3 - S 0223/07/10002 - BStBl I S. 831 .
des § 88 der Abgabenordnung (AO) einvernehmlich festzulegen (BFH-Urteil vom 28. Tatsächliche Verständigung / Auswirkungen auf das Steuerstrafverfahren / § 88 AO Möglich sind im Steuerstrafverfahren Verständigungen im Rahmen der Steuerveranlagung und im Rahmen des Steuerstrafverfahrens. Für eine wirksame Vereinbarung muss aber nach dem BFH auf Seiten der Finanzbehörde ein Amtsträger beteiligt sein, der für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständig ist. Die Finanzverwaltung hat in diesem Schreiben klargestellt, dass eine tatsächliche Verständigung nur durch den gesetzlich zuständigen Amtsträger und nicht durch einen Vertreter wirksam … 1. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 15.04.2019 ihre im Schreiben vom 30.07.2008 veröffentlichte Verwaltungsanweisung zur tatsächlichen Verständigung ergänzt. Tatsächliche Verständigung. Allgemeines Bei aufwendigen Ermittlungen ist eine tatsächliche Verständigung zulässig.
tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt allen Beteiligten helfen.
Mit einer „tatsächliche Verständigung“ kann zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen eine Vereinbarung über schwer zu klärende Sachverhalte getroffen werden. Derartige Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde werden als tatsächliche Verständigung bezeichnet.
Allein die Kompliziertheit eines Sachverhalts begründet für sich noch nicht die Annahme einer erschwerten Sachverhaltsermittlung. OFD-Hannover 8.1.2008 (S 0223 - 19 - StO 143) - Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt; OFD Hannover 27.4.1998 (S 0223) - § 88 AO Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrundeliegenden Sachverhalt Auf Grund des Legalitätsprinzips ( § 85 AO) ist das Finanzamt generell verpflichtet, die Steuern auf Grund geltender Gesetze festzusetzen und zu erheben.Insbesondere muss es sicherstellen, dass die Steuern weder verkürzt (zu niedrig) noch zu Unrecht (zu hoch) festgesetzt und erhoben werden. Baum, Tatsächliche Verständigung über den zugrunde liegenden Sachverhalt – Anmerkungen zum BMF-Schreiben v. 30.7.2008 (BStBl 2008 I S. 831), NWB 47/2008 S. 4385 Formulare: Abgabenordnung; § 88 AO Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrundeliegenden Sachverhalt, … 1 zu § 88 AO) möglich. von RA Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Berlin.
1 Abs. In der Ausgestaltung bzw. 2). Zweck der tatsächlichen Verständigung ist es, zu jedem Zeitpunkt des Besteuerungsverfahrens hinsichtlich bestimmter Sachverhalte, deren Klärung schwierig, aber zur Festsetzung der Steuer notwendig ist, den möglichst zutreffenden Besteuerungssachverhalt i.S. in den Fällen in Betracht, in denen ein Schätzungsspielraum, Bewertungsspielraum, Beurteilungsspielraum oder Beweiswürdigungsspielraum besteht. ... AEAO zu § 88 AO, Nr. BEZUG. Die tatsächliche Verständigung kommt insbes.