Dieses System regelt die einheitliche Einstufung, Kennzeichnung und (Produkt-)Verpackung von gefährlichen Stoffen. Soll einer dieser Gefahrstoffe (z.B. 2 GefStoffV sind gefährliche Stoffe und Gemische innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung zu versehen, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthält. Gefährliche Stoffe und Gemische am Arbeitsplatz müssen aus Sicherheitsgründen korrekt eingestuft und gekennzeichnet sein. Vorzugsweise ist eine Kennzeichnung zu wählen, die der EG-CLP … Gefahrenpiktogramme; Signalwort ("Gefahr" oder "Achtung") Gefahrenhinweise (H-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze) Weitere Angaben, wie Produktname, Lieferant, etc. Wer Gefahrstoffe oder Gemische herstellt und vertreibt muss diese vollständig kennzeichnen und mit seinen Kontaktdaten versehen.
Regelung zur Kennzeichnung von Standgefäßen Gemäß § 8 Abs. 1272/2008, Classification, Labelling, Packaging) in ihr Recht umgesetzt. Bei älteren Beständen sollten Sie sich in obiger Frage nicht auf die Beschriftung verlassen,
5. 7. 1272/2008, der sogenannten CLP-Verordnung.Mit ihr werden für alle Mitgliedstaaten einheitliche Maßstäbe zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen vorgegeben. Wenn Gefäße bereits eine GHS -konforme Kennzeichnung (siehe Punkt 9 ) haben, ob vom Hersteller, aus CLAKS oder selbst gestaltet, besteht kein Handlungsbedarf. Die Regeln dafür finden sich in der europäischen Verordnung (EG) Nr. Zu den von der CLP-Verordnung geforderten Elementen für die Kennzeichnung gehören:. Werden gefährliche Stoffe nur innerhalb des eigenen Unternehmens verwendet kann abhängig von der Gefährdungsbeurteilung unter Umständen eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. Die EU hat diese im Rahmen der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. Diese Information ist im global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS (globally harmonized system) der UNO weltweit vereinheitlicht worden. 6. Für bestimmte Stoffe und Gemische sind darüber hinaus noch besondere Hinweise auf dem Etikett vorgesehen: Für Stoffe, die keine Gefahrstoffe sind, muss ebenfalls nichts unternommen werden.