Die Aufenthaltsbewilligung hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren; sie wird erteilt, wenn der EU/EFTA … Aufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung) . Die Aufenthaltsbewilligung ist stets befristet und kann mit Bedingungen verbunden werden. Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung. Es besteht allerding wohl noch die Möglichkeit, bei den Migrationsbehörden eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung anzufordern, um z. Ihre Aufenhaltsbewilligung B läuft demnächst ab. Die Aufenthaltsbewilligung wird für ein Jahr ausgestellt und kann auf Gesuch hin jeweils um ein bis zwei Jahre verlängert werden. (Die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung ist nach dem 01.Juni07 grundsätzlich nicht mehr vorgesehen, da die Arbeitsmarktbeschränkungen aufgehoben wurden. Trotzdem enthält der Ausweis grds. Das Migrationsamt stellte keine Verlustanzeigen aus. Migrationsamt .


Ausweis G (Grenzgängerbewilligung) problemlose Verlängerung. eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Aufenthaltskategorien von EU/EFTA -Bürgern . Sollten Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich bitte mindestens 14 Tage vor Ablauf Ihres Ausweises bei dem für Sie zuständigen Kreisbüro.

Einen Monat vor Ablauf stellt Ihnen das Kreisbüro eine Einladung mit der Verfallsanzeige B zu. Aufenthalt in der Schweiz: Welche Aufenthaltsbewilligungen, Niederlassungsbewilligungen und Grenzgängerbewilligungen es gibt und wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen oder verlängern möchten.



Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) Die Bewilligung ist unbefristet und unbedingt. Der Verlust eines C, B, L, F oder N-Ausweises muss beim entsprechenden Polizeiposten der Wohngemeinde (Wohnsitz im Kanton Zürich) oder bei der Zentralstelle "Ausweisverluste" der Stadtpolizei Zürich (Wohnsitz in der Stadt Zürich) gemeldet werden.
Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis, je nach Nationalität auf 1 Jahr oder 5 Jahre befristet) Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis, unbefristet, Kontrolle alle 5 Jahre) Grenzgängerbewilligung (G-Ausweis) Bewilligungen im Asylbereich: Asylsuchende (N-Ausweis) Vorläufig aufgenommene AusländerInnen (F-Ausweis) Dort wird eine Verlustanzeige ausgestellt. Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) Verlängerung um 5 Jahre bzw.