Er umfasst 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw.
Denn der Mindesturlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich besteht auch in der Probezeit ein Anspruch auf Urlaub. Der Arbeitnehmer hat nur keinen Anspruch auf den vollen Urlaub während der Probezeit. Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis kündigen oder Ihnen gekündigt wird, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Zeugnis ausstellen. Das gilt auch dann, wenn Sie den neuen Job schon in der Probezeit …