Die Kündigung kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn im Zeitpunkt der Kündigung zwar ein Eigenbedarf vorliegt, der Vermieter gegenüber dem Mieter aber Treuepflichten verletzt hat. Stellt sich heraus, dass der Vermieter Eigenbedarf als Vorwand für eine Kündigung nahm, steht Ihnen als Mieter Schadensersatz zu, sofern Sie nicht explizit darauf verzichtet haben. Für eine wirksame Kündigung kommt es aber immer auf die Situation im Einzelfall an. Ein solcher Vorteil besteht darin, dass Mieter keinerlei Gründe angeben müssen, wenn sie den Mietvertrag kündigen möchten. Detailfragen, wie die Erheblichkeit der Vertragsverletzung, die Dauer oder die Zumutbarkeit entscheiden über das rechtliche Schicksal der Kündigung. Das Gesetz nennt zahlreiche Gründe für den Vermieter, die zu einer Kündigung berechtigen können. Obwohl eine Kündigung wegen Eigenbedarf gut begründet ist, kann es immer vorkommen, dass der Mieter sich wehrt und bei Gericht Einwendungen erhebt. Für einen Vermieter hingegen gestaltet sich die Kündigung des Mietvertrags schwieriger.
Eigenbedarf kann nur dann zu einer berechtigten Kündigung führen, wenn der Vermieter den Wohnraum benötigt. Wenn eine Kündigung wegen Eigenbedarf gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 Entfallen die Gründe des Eigenbedarfs des Vermieters noch vor Ablauf der Kündigungsfrist bzw Ebenfalls unwirksam ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn der Wohnraum nicht in der Art Entfällt der Grund für die Eigenbedarfskündigung, so ist auch die Kündigung hinfällig und der Mieter.. eine Immobilie vermietet und es ergibt sich die Situation, dass der Vermieter selbst diesen Wohnraum für sich oder einen seiner Angehörigen benötigt, kann er Eigenbedarf anmelden und dem Mieter kündigen.
Dafür hat er vier Wochen Zeit. Treuwidriger und widersprüchlicher Eigenbedarf: Das ist der Fall, wenn der Vermieter die Kündigung auf Gründe stützt, die schon vor Abschluß des Mietvertrages vorgelegen haben oder vorhersehbar waren. Sofern die Kündigung bei Eigenbedarf formell korrekt ist und die Gründe offen dargelegt wurden, hat man als Vermieter gute Chancen, die Kündigung auch schlussendlich durchsetzen zu können. Dies liegt vor, wenn für den geltend gemachten Nutzungswunsch „vernünftige und nachvollziehbare Gründe“ darlegt werden. Wenn der Vermieter vor Abschluß des Mietvertrages hätte wissen müssen, daß er die Wohnung in naher Zukunft benötigt. Beim Eigenbedarf handelt es sich um den häufigsten Grund für eine Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter.. Ist eine Wohnung bzw. Das Mietrecht in Deutschland beinhaltet Mieterschutz. Für Mieter kann es sich also lohnen, eine Eigenbedarfskündigung gründlich zu prüfen. a) vorhersehbarer Bedarf. Ist das Kündigungsschreiben indes unwirksam, weil sich formelle Fehler eingeschlichen haben, kann die Kündigung durchaus auch ein weiteres Mal ausgesprochen werden. VIII ZR 99/14), weil er Eigenbedarf vorgetäuscht hat.