Die Auszahlung hängt ab von der Art der Auflösung des Arbeitsvertrags. Bei Arbeitnehmerkündigung besteht kein Abfertigungsanspruch. Seit 01. Die Abfertigung neu gilt für alle Arbeitnehmer, die ab 01.01.2003 in ein neues Dienstverhältnis eingetreten sind. Im Gegensatz zur Abfertigung alt, gibt es die folgenden Unterschiede: Bei der Abfertigung alt entstand ein Anspruch erst nach 3 Jahren ununterbrochener Beschäftigung im …
Für die Abfertigung nach altem Recht ("Abfertigung alt") ist die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses maßgeblich: Bei Arbeitgeberkündigung und einvernehmlicher Auflösung besteht ein Anspruch auf Abfertigung. Die Abfertigung neu greift für alle Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis nach dem 01.Januar 2003 aufgenommen haben. Januar 2008 sind auch freie Dienstnehmer und Selbständige durch … Abfertigung und einvernehmliche Auflösung.