... Lehramt für die Sekundarstufen I und II mit der Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I: im ersten Fach ca. 36 Leistungspunkte (24 Semesterwochenstunden). 12], S.170)geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 3. Lebensjahr zwei Stunden weniger. Für Beamtinnen und Beamte, die überwiegend mit Aufgaben nach dem Rechtspflegergesetz betraut sind, kann die zuständige oberste Dienstbehörde Abweichungen von § 12 zulassen, insbesondere kann eine Befreiung von dem regelmäßigen täglichen Gleitzeitrahmen und der Pflicht zur Führung eines Gleitzeitkontos zugelassen werden. Seit dem Schuljahr 2017/18 gibt es einen neuen, gemeinsamen Rahmenlehrplan für die Klassenstufen 1 … Letztlich ist die Diskussion darüber, wo mehr oder weniger unterrichtet wird, kaum anständig zu führen, da sich die Be- und Entlastungsmodelle nach Bundesländern zu sehr unterscheiden. MBJS/08, [Nr. Bayern*) 1) Berlin Brandenburg Bremen Hamburg1) Hessen1) Mecklenburg-Vorpommern*) Grundschule 28 28 28 271) 28/271) 27,9 28,5/28 27-27,54) Orientierungsstufe 28 272) 26 25,5/25 Hauptschule 271)2) 27 26,5/26 Schularten mit mehreren Bildungsgängen 25 27/25 2) 23-271)5) Realschule 27 24-282) 26,5/26 Gymnasium**) 25/273) 23-272) 26 25 27/253) 262)/25,13)/22,24) 25,53)/253) 23-271)5) … In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen oder Schleswig-Holstein sind es immerhin noch 25 bis 26 Stunden. November 1997 (GVBl.II S. 842), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Deshalb wurden die Unterrichtsinhalte der beiden Länder eng miteinander verzahnt. 5], S.188)geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 18. Die Seiteneinsteigerin bzw. Auf Grund des § 2 Abs. Berlin ist eng mit Brandenburg verflochten. 54 Leistungspunkte (36 Semesterwochenstunden) und im zweiten Fach ca. 4 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Brandenburg (Arbeitszeitverordnung - AZV Bbg) vom 17. Verwaltungsvorschriften zur Arbeitszeit der Lehrkräfte (VV-Arbeitszeit-Lehrkräfte) vom 14. 2 und des § 12 Abs. Mai 2008 (Abl. Verwaltungsvorschriften über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte (VV-Anrechnungsstunden - VV-AnrStd) vom 30. Lebensjahr wöchentlich eine Stunde weniger unterrichten, ab dem Schuljahr nach dem 61. Wir wollen einen gemeinsamen Bildungsraum Berlin-Brandenburg. der Seiteneinsteiger ist bereits an einer Schule im Land Brandenburg als Lehrkraft beschäftigt. II S. 235) sowie des § 156 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2000 (GVBl. August 2014 (Abl. MBJS/14, [Nr. Mit der Altersermäßigung sollen die Arbeitszeitkonten abgelöst werden, mit denen Lehrer bisher unbezahlte Mehrarbeit ansammeln und dafür früher in den Ruhestand gehen können.